Das Angebot der Bürgerhilfe steht allen Menschen offen, die in der Samtgemeinde Rodenberg wohnen und ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Sie sind bezugsberechtigt, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sozialleistungen
Sie beziehen Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld), Sozialhilfe oder vergleichbare staatliche Leistungen.
Asylbewerberleistungen
Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Geringes Einkommen oder Rente
Ihr gesamtes monatliches Einkommen (einschließlich Grundsicherung im Alter) liegt innerhalb der Einkommensgrenze für die Bedürftigkeit.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren aktuellen Bescheid sowie einen Personalausweis oder Meldenachweis mit.
So erhalten Sie Unterstützung
- Symbolischer Beitrag: 2,00 Euro pro Erwachsenem bei der Ausgabe.
- Warenangebot: Sie erhalten verfügbare Lebensmittel entsprechend Ihrer Haushaltsgröße.
- Fairness: Sollte sich Ihre wirtschaftliche Lage verbessern, geben Sie Ihren Ausweis bitte zurück.
Anmeldung und Kontakt
Freitags zwischen 13:00 – 15:00 Uhr
Ahornstraße 3, 31867 Lauenau
Mobil: 0157 36464186
E-Mail: moltzahn-juergen@t-online.de
